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| Url | https://www.alaec.lu/vereinigung/uber-uns/ |
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| MetaTitle | Die Statuten der ALAEC - ALAEC - Unterstützung herzkranker Kinder - Häerzkrank Kanner zu Lëtzebuerg |
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| MetaDescription | Die Statuten der ALAEC. Die Vereinigung. Häerzkrank Kanner zu Lëtzebuerg (ALAEC). Unterstützung herzkranker Kinder. Die luxemburgische Vereinigung zur Unterstützung herzkranker Kinder ("Häerzkrank Kanner zu Lëtzebuerg", kurz ALAEC) begleitet betroffenen Kinder und ihren Eltern an der Seite von behandelnden Kardiologen während den entscheidenden Momenten |
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Die Vereinigung

# Die Statuten der ALAEC


Im Jahr 2002 wurde die gemeinnützige Vereinigung namens „Association Luxembourgeoise d'Aide aux Enfants Cardiaques a.s.b.l. ", abgekürzt" ALAEC "oder in der luxemburgischen Sprache" Häerzkrank Kanner zu Lëtzebuerg " gegründet.


## Mitglieder des Vereins

Abgesehen von den Gründungsmitgliedern kann jede natürliche Person, die diesen Statuten zustimmt und die im Kindesalter entweder eine angeborene oder erworbene Herzkrankheit hat oder ein Verwandter oder Verbündeter einer solchen Person ist oder im Interesse eine berufliche oder freiwillige Tätigkeit ausübt von diesen Personen kann als Mitglied des Vereins aufgenommen werden.

Zusätzlich zu den Statuten des Vereins hat ALAEC am 5.12.2014 die Freiwilligencharta unterzeichnet.

Um Mitglied zu werden, nutzen Sie bitte das [Kontaktformular](/formular/).


            
[pdf charte-benevolat](/files/99293.pdf)
                        [pdf Statuten_Alaec_02-10-2025](/files/122879.pdf)


			
[![Die Statuten der ALAEC - Die Vereinigung](/thumbnails/99294-800-500-Crop.jpg)](/files/99294.jpg "Die Statuten der ALAEC - Die Vereinigung")


## Die Ressourcen des Vereins bestehen insbesondere aus:

- Mitgliedsbeiträge;
- Spenden;
- Subventionen;
- Vermächtnisse.

Die luxemburgische Vereinigung zur Unterstützung herzkranker Kinder ist per großherzoglichem Erlass vom 15. Januar 2022 als gemeinnützig anerkannt. Die geleisteten Spenden können innerhalb der Grenzen der Artikel 109 und 112 LIR als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

ALAEC hat seine Statuten gemäß dem Gesetz vom 19.10.2023 angepasst.