Leistungen der ALAEC

Die ALAEC bietet den betroffenen Personen und Familien Unterstützung an.
Die folgende Liste zeigt die aktuellen verfügbaren Dienstleistungen (2.3.2023).

A) Pakete

Um eine Dienstleistung in Form eines Pauschalbetrages zu erhalten, muss der Antragsteller grundsätzlich Mitglied des Vereins sein.

A) 1. Krankenhaus Pauschale

Unter folgenden Bedingungen kann eine Pauschale von 350 € gewährt werden:

  • Krankenhausaufenthalt muss mit Herzerkrankungen verbunden sein,
  • Der Patient muss mindestens 3 Tage hintereinander im Ausland im Krankenhaus sein.
  • Der Antrag muss mit Vorlage eines Belegs (Antragsformular und Lagebericht, Krankenhausbescheinigung, Nachweis des Krankenhausaufenthaltes usw.) eingereicht werden.
  • Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, muss jedoch vor der Genehmigung des Jahresabschlusses für das betreffende Jahr durch die Hauptversammlung gestellt werden.
  • Grundsätzlich wird das Paket nur einmal im Jahr gewährt.

A) 2. Psychologische Pauschale

Eine Pauschale mit einem Höchstbetrag von 50 € pro Sitzung und einer jährlichen Obergrenze von 400 € kann unter folgenden Bedingungen gewährt werden:

  • Das psychologische Follow-up muss mit Herzerkrankungen zusammenhängen.
  • Der Antrag muss mit Vorlage einer Rechnung im Namen des betreffenden Kindes, Elternteils oder Geschwisters gestellt werden.
  • Der Antrag kann auch rückwirkend gestellt werden, muss jedoch vor der Genehmigung des Jahresabschlusses für das betreffende Jahr durch die Hauptversammlung gestellt werden.
  • Grundsätzlich wird die Pauschale nur einmal im Jahr gewährt.

A) 3. Zusätzliche Krankenversicherung für junge Menschen

Die ALAEC kann die Beiträge von CMCM und Prestaplus von jungen Mitgliedern oder Studenten unter 18 Jahren übernehmen falls diese nicht mit einem ihrer Elternteile mitversichert sind.

Die ALAEC kann den Beitrag zur CMCM und zur PRESTAPLUS-Garantie auch jungen Mitgliedern (18 bis 27 Jahre) der ALAEC erstatten, die nach ihrem Eintritt in das Berufsleben zwei Jahre lang nicht mehr mit einem ihrer Eltern verbunden sind und gegen Vorlage eines Zahlungsnachweises.

Diese Beihilfe wird auch im Falle der Zugehörigkeit zu einer anderen gleichwertigen ergänzenden Krankenversicherung gewährt, wobei der von ALAEC gedeckte Betrag den Betrag des Beitrags zur CMCM und zur PRESTAPLUS-Garantie nicht übersteigt.

B) Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, die nicht vom CNS, CMCM oder einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung erstattet werden.

B) 1. Reisekosten

Nicht erstattete medizinische Reisekosten können von ALAEC unter folgenden Bedingungen ganz oder teilweise übernommen werden:

  • Die Verschreibung muss mit der Herzkrankheit verbunden sein.
  • Eine Kopie des Rezepts / der ärztlichen Verschreibung muss vorliegen.
  • Die Reise muss zu einem Kardiologiezentrum erfolgen und / oder von dort zurückkehren.
  • Der Antrag muss mit Vorlage eines Belegs eingereicht werden (Erklärung und / oder Begründung für die Ablehnung der Erstattung von Transportkosten durch die zuständigen Stellen).
  • Die Anfrage kann auch rückwirkend gegen eine Gebühr bis zu einem Jahr vor der Anfrage gestellt werden.
  • Auf Vorschlag des medizinisch-sozialen Koordinators können auch nicht medizinische und nicht erstattete Reisekosten (z. B. Taxi) ganz oder teilweise übernommen werden.

B) 2. Frische Säuglingsnahrung / Spezialmilch und Nahrungsergänzungsmittel

Die Bedingungen für die Erlangung und die Maßnahmen zur Anwendung sind wie folgt:

  • Die Einnahme von Milchnahrung / Spezialmilch oder Nahrungsergänzungsmitteln muss mit Herzerkrankungen zusammenhängen.
  • Eine Kopie des Rezepts / der ärztlichen Verschreibung muss vorliegen.
  • Eine Kopie der Erstattungsdetails des CNS, des CMCM oder einer anderen privaten oder öffentlichen Einrichtung oder eine Kopie der Ablehnung muss vorliegen.
  • Die Kosten für Spezialmilch werden nur für einen Zeitraum von maximal 1 Jahr erstattet.
  • Die Erstattung kann rückwirkend bis zu einem Jahr vor Antragstellung erfolgen.

C) Personalisierte finanzielle Unterstützung

ALAEC kann personalisierte finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der Herzerkrankung des Patienten anbieten. Diese finanzielle Unterstützung ist Familien mit niedrigem Einkommen vorbehalten und kann Folgendes umfassen:

  • Zahlung des Jahresabonnements, um Mitglied von ALAEC zu werden.
  • Zahlung des Beitrags zum CMCM (mit Prestaplus).
  • Vorfinanzierung:
    • Medizinische und paramedizinische Gebühren.
    • Krankenhauskosten.
    • Unterbringungskosten.
    • medizinische Reisekosten.
    • Apothekengebühren.
    • Jede Rückerstattung dieser Vorschüsse muss an ALAEC zurückgesandt werden.

ALAEC wird nur unterstützen, wenn der Antragsteller alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um anderweitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Diese Unterstützung ist zeitlich begrenzt. Sie wird nur gegen Vorlage von Belegen gewährt, die vom medizinisch-sozialen Koordinator von ALAEC analysiert wurden.

D) Unterstützung von Familien bei Verwaltungsverfahren

Der medizinisch-soziale Koordinator kann Familien auch bei der Durchführung verschiedener Anfragen im Zusammenhang mit Herzerkrankungen unterstützen.

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung einer Dienstleistung:

Anfragen sind per E-Mail an info@alaec.lu zu richten.

Die dem medizinisch-sozialen Koordinator anvertrauten persönlichen Daten unterliegen dem Berufsgeheimnis. Der medizinisch-soziale Koordinator analysiert jeden Antrag und unterbreitet einem vom Verwaltungsrat zu diesem Zweck ernannten Ausschuss einen Vorschlag, der selbst dem Berufsgeheimnis unterliegt. Bei dieser Gelegenheit werden nur die Informationen mitgeteilt, die für die Entscheidung und die Gewährung der Dienstleistung erforderlich sind. Der betreffende Ausschuss speichert keine Informationen.

Der Verwaltungsrat von ALAEC behält sich das Recht vor, Unterstützung zu gewähren oder abzulehnen und die oben aufgeführten Bedingungen für die Gewährung zu ändern. Ihre Entscheidungen müssen nicht begründet sein.

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