Die Statuten der ALAEC

Im Jahr 2002 wurde die gemeinnützige Vereinigung namens „Association Luxembourgeoise d'Aide aux Enfants Cardiaques a.s.b.l. ", abgekürzt" ALAEC "oder in der luxemburgischen Sprache" Häerzkrank Kanner zu Lëtzebuerg " gegründet.

Mitglieder des Vereins


Abgesehen von den Gründungsmitgliedern kann jede natürliche Person, die diesen Statuten zustimmt und die im Kindesalter entweder eine angeborene oder erworbene Herzkrankheit hat oder ein Verwandter oder Verbündeter einer solchen Person ist oder im Interesse eine berufliche oder freiwillige Tätigkeit ausübt von diesen Personen kann als Mitglied des Vereins aufgenommen werden.

Zusätzlich zu den Statuten des Vereins hat ALAEC am 5.12.2014 die Freiwilligencharta unterzeichnet.

Um Mitglied zu werden, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Die Statuten der ALAEC - Die Vereinigung

Die Ressourcen des Vereins bestehen insbesondere aus:

  • Mitgliedsbeiträge;
  • Spenden;
  • Subventionen;
  • Vermächtnisse, die gemäß Artikel 16 des geänderten Gesetzes vom 21. April 1928 über gemeinnützige Vereinigungen und Stiftungen genehmigt wurden.

Die luxemburgische Vereinigung zur Unterstützung herzkranker Kinder ist per großherzoglichem Erlass vom 15. Januar 2022 als gemeinnützig anerkannt. Die geleisteten Spenden können innerhalb der Grenzen der Artikel 109 und 112 LIR als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.