Die luxemburgische Vereinigung zur Unterstützung herzkranker Kinder asbl ist per großherzoglichem Dekret vom 15. Januar 2022 als gemeinnütziger Verein anerkannt. Geleistete Spenden können im Rahmen der Artikel 109 und 112 LIR als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.
Die Steuerverwaltung wird vom Justizministerium informiert und unsere Vereinigung wird bald in der Liste der vom Justizministerium zugelassenen Organisationen erscheinen (https://impotsdirects.public.lu/fr/az/l/libera_dons.html#releve). Spenden sind ab dem 01.01.2022 abzugsfähig.